The Simpsons 20 Years
Unleash Your Yellow
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WÄhlt-die-Simpsons – werde Wahlhelfer
Posterdesign-Wettbewerb Teilnahmebedingungen

§ 1 WETTBEWERB
DIE TEILNAHME IST KOSTENLOS UND UNABHÄNGIG VOM ERWERB VON WAREN. Der “Wählt-die-Simpsons – werde Wahlhelfer” Poster-Wettbewerb ist ein Posterdesign-Wettbewerb. Der Wettbewerb wird von ProSiebenSat1 Media AG ("Veranstalter") in Kooperation mit verschiedenen Partnern, die die Preise für den Wettbewerb zur Verfügung stellen ("Preissponsor"), durchgeführt. Der Veranstalter vertritt die Kooperationspartner während der Durchführung des Wettbewerbs und verspricht die von ihnen gestifteten Preise allein in deren Namen. Auslobender im Sinne von § 657 BGB ist allein der Preissponsor. Der Veranstalter wird hierdurch nicht zu einer eigenen Leistung verpflichtet, es sei denn, er ist im konkreten Fall selbst Sponsor des Preises.

§ 2 TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind Privatpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Minderjährige benötigen zu ihrer Teilnahme die Einverständniserklärung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.

Um am Wettbewerb teilnehmen zu können, ist es erforderlich, eine gültige E-Mail- und Postadresse anzugeben. Für die Richtigkeit der angegebenen E-Mail/Postadresse ist der Teilnehmer verantwortlich.

Mitarbeiter des Veranstalters, der beteiligten Kooperationspartner und weiteren beteiligten Unternehmen, sowie jeweils deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschließen.

§ 3 TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN UND AUSSCHLUSS
Der Wettbewerb endet am 31.Oktober 2009.

Die Teilnahme am Wettbewerb unterliegt den vorliegenden Teilnahmebedingungen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennt der Teilnehmer die unter § 1 ff. aufgelisteten Teilnahmebedingungen als verbindlich an.

Die Posterdesigns (“Poster”) werden per Online-Formular über das Internetportal www.waehlt-die-Simpsons.de ("Website") digital per Upload eingereicht. Der Upload findet über den geschützten Bereich der Webseite des Veranstalters direkt durch den Teilnehmer statt. Der Zugangscode zum geschützten Bereich der Webseite wird dem Teilnehmer nach Eingang der Anmeldung zum Wettbewerb per Email mitgeteilt. Sobald die Poster auf der Webseite erscheinen, gelten sie als an den Veranstalter übergeben.

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für einen etwaigen Datenverlust.

Jedes teilnahmeberechtigte Poster muss bis spätestens 24.00 Uhr des letzten Wettbewerbstages, 31.Oktober 2009 (= Einsendeschluss), beim Veranstalter eingereicht werden. Für die Wahrung des Einsendeschlusses ist der elektronisch protokollierte Upload maßgeblich.

Die teilnahmeberechtigen Poster müssen einen deutlichen Bezug zum Thema 20 Jahre Simpsons® (Wählt-die-Simpsons – werde Wahlhelfer) aufweisen und den unten stehenden Vorgaben entsprechen.

Jeder Teilnehmer kann bis zu 10 Poster einreichen.

Technische Vorgaben:

Inhaltliche Vorgaben:



Teilnehmer, die ein offensichtlich rechtswidriges Poster einreichen, sind von vornherein von der Teilnahme ausgeschlossen.

Verwendung der Simpsons-Vorlagen/ Rechte an den Simpsons-Vorlagen:

Der Veranstalter trägt unter keinen Umständen die Verantwortung für verspätete, verloren gegangene, beschädigte, fehlgeleitete, unleserliche, ungültige oder unvollständige Poster. Der Nachweis über die Zusendung der Poster gilt nicht als Nachweis für den Eingang der Beiträge.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb akzeptiert der Teilnehmer, dass (a) der Veranstalter die Simpsons-Vorlagen („Vorlagen“) ausschließlich (also nur) zur Verwendung im Rahmen dieses Wettbewerbs zur Verfügung stellt. Das bedeutet insbesondere, der Teilnehmer darf die Vorlagen nur als Grundlage für die Herstellung eines eigenen Posters im Rahmen des Wettbewerbs verwenden. Sämtliche Rechte an den Vorlagen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. (b) ihm mit Zurverfügungstellung der Vorlagen keinerlei Rechte an den Vorlagen eingeräumt werden. Sämtliche Rechte an den Vorlagen bleiben dem Veranstalter vorbehalten, und (c) jede weitere Nutzung der Vorlagen für andere Zwecke als die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausdrücklich untersagt ist. Untersagt ist insbesondere die Zugänglichmachung an Dritte, jede weitere Form der (Weiter-)Verbreitung und/oder Auswertung der bearbeiteten und/oder unbearbeiteten Vorlagen (z.B. auf CD, DVD oder “online”) sowie die Nutzung der bearbeiteten und/oder unbearbeiteten Vorlagen für eigene Produktionen oder werbliche Zwecke.

Der Teilnehmer garantiert dem Veranstalter, nicht gegen die Teilnahmebedingungen zu verstoßen. Ein Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen macht den Teilnehmer schadensersatzpflichtig, insbesondere i.S.d. Urheberrechts (§§ 97 ff. UrhG). Der Veranstalter behält sich vor, im Falle eines Verstoßes gegen die Teilnahmebedingungen bzw. einer Rechtsverletzung Strafanzeige gegen den Teilnehmer zu erstatten, insbesondere wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke (§ 106 UrhG) und gegen den Teilnehmer Schadensersatzansprüche geltend zu machen

Der Veranstalter übernimmt keine Garantie für die Qualität. Funktionalität, Verfügbarkeit oder Gewinnchancen der Vorlagen auf der Website.

Der Veranstalter behält sich ferner das Recht vor, den Zugang zu den Vorlagen bzw. die Verwendung der Vorlagen jederzeit zu ändern.

§ 4 VORZEITIGE BEENDIGUNG DES WETTBEWERBS/ERWARTETE TEILNEHMER
Der Veranstalter behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und/oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Spiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Veranstalter von dieser Person Ersatz des entstandenen Schadens verlangen.

Im Weiteren kann die Anzahl der Teilnehmer vom Preissponsor nicht abschätzt werden.

§ 5 ZUSICHERUNGEN DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer versichert, dass er über alle Rechte am eingereichten Poster verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass seine Poster frei von Rechten Dritter sind und dass bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Teilnehmer wird Vorstehendes auf Wunsch schriftlich versichern. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer die Veranstalter von allen Ansprüchen frei.

Zudem versichert der Teilnehmer, dass er alle Nutzungs- und Leistungsschutzrechte, Titel- und Markenrechte sowie sonstige Rechte beachtet und sich alle erforderlichen Rechte zur Nutzung hat einräumen lassen.

§6 URHEBER- UND PERSÖNLICHKEITSRECHTE
Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das räumlich und zeitlich unbeschränkte sowie inhaltlich auf den Wettbewerb und darüber hinaus unbegrenzte Nutzungsrecht für sämtliche bekannten und unbekannten Nutzungsarten an dem von ihnen zum Zweck der Teilnahme am Wettbewerb eingereichten Poster sowie der Posteridee, soweit diese urheberrechtlich schutzfähig sind, ein. Hierzu zählt insbesondere das Recht zur Veröffentlichung, d.h. das Recht, eingereichte Poster unverändert oder unter Bearbeitung oder Umgestaltung zur Herstellung einer Marketingkampagne zu benutzen und das Poster auf alle Nutzungsarten zu nutzen.

Ebenso zählen hierzu das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung der Poster bzw. der Posteridee auf elektronischen/digitalen – auch interaktiven - Datenträgern, insbesondere CD, CD-ROM, DVD sowie das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung im Internet und das Vorführungsrecht. Die Nutzungsrechtseinräumung erfolgt unentgeltlich.

Der Veranstalter ist berechtigt, die vorstehend genannten Rechte Dritten einzuräumen. Der Teilnehmer versichert, dass die durch ihn eingereichten Poster und die Posteridee frei von Rechten Dritter, z.B. Urheberrechte, sonstige Leistungsschutz- und Persönlichkeitsrechte sind, und der Veranstalter frei über die Poster verfügen darf. Er stellt den Veranstalter vorsorglich von allen Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass die vorstehende Zusicherung nicht zutrifft. Zu einer Nutzung der durch die Teilnehmer eingereichten Poster ist der Veranstalter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet.

Der Veranstalter wird den Teilnehmer im Rahmen jeglicher Nutzungsformen namentlich nennen.

§7 Jury
Die Jury tritt nach Beendigung des Internetvotings zusammen. Sie besteht aus Mitarbeitern der ProSiebenSat1 Media AG..

Die Jury wählt aus den besten eingereichten Postern dieTeilnehmer für die 10 Finalisten. Die 10 Finalisten sind die Grundlage für die Vergabe des Hauptpreises sowie der weiteren Preise der Partner und Sponsoren.

Die Jury entscheidet nach bestem Wissen und Gewissen. Ihr steht ein Vetorecht bei der endgültigen Rangfolge der Bilder zu. Die Entscheidungen der Jury werden veröffentlicht. Alle teilnehmenden Poster werden auf der Website präsentiert. Vertreter der Jury stehen dort als Ansprechpartner zur Verfügung.

Durch sogenanntes 'Powervoting' manipulierte Poster werden bei der Preisvergabe durch die Jury nicht berücksichtigt. Die Entscheidung darüber trifft die Jury. Die Entscheidung ist verbindlich

§ 8 BEKANNTGABE DER FINALISTEN
Die Finalisten werden vom Veranstalter per E-Mail benachrichtigt und geben mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Abgabe ihrer Adressdaten ihre Einwilligung, auf den Internetseiten des Veranstalters und Preissponsors namentlich veröffentlicht zu werden.

§ 9 GEWINNE
Die Gewinne für den Wettbewerb sind hier www.waehlt-die-Simpsons.de einzusehen. Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns wird durch eine Jury getroffen, die vom Veranstalter einberufen wird. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden.

Die Gewinner werden nach Ende des Gewinnspiels schriftlich per E-Mail benachrichtigt.

Ein Rechtsanspruch auf Barauszahlung von Sachgewinnen besteht nicht. Gewinne sind nicht auf andere Personen übertragbar. Die Lieferbedingungen zur Auslieferung der Gewinne werden vom Veranstalter sowie dessen Partnern festgelegt.

Gewinne können nur innerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz kostenfrei verschickt werden, eine Auslieferung außerhalb der oben genannten Länder ist nicht möglich. Kann ein Gewinn aus diesem Grund nicht übergeben werden, ist der Veranstalter berechtigt, den Gewinn an einen anderen Mitspieler zu vergeben oder wohltätigen Zwecken zur Verfügung zu stellen.

§10 Bekanntgabe der Gewinner
Die Gewinner werden vom Veranstalter per E-Mail benachrichtigt und geben mit der Teilnahme am Wettbewerb und der Abgabe ihrer Adressdaten ihre Einwilligung, auf den Internetseiten des Veranstalters und Preissponsors namentlich veröffentlicht zu werden.

§ 11 HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, unrichtige Inhalte, Verlust oder Löschung von Daten, Viren oder in sonstiger Weise bei der Teilnahme am Wettbewerb entstehen können, es sei denn dass solche Schäden vom Veranstalter oder seiner Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Dies gilt auch für die Bekanntmachung von Informationen durch Dritte aufgrund von technischen Fehlern bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff.

§ 12 FREISTELLUNG DES TEILNEHMERS
Der Teilnehmer stellt den Veranstalter und dessen Kooperationspartner sowie beteiligte Unternehmen verschuldensunabhängig von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte mit der Behauptung gegen diese gelten machen, das Poster verletze sie in ihren Rechten oder verstieße gegen gesetzliche Bestimmungen. Dies gilt auch für angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.

§ 13 WIRKSAMKEIT/GELTENDES RECHT/GERICHTSSTAND
Sollten Teile oder einzelne Formulierungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt. Die Änderung der Teilnahmebedingungen bleibt vorbehalten. Unvorhergesehene Ereignisse, die die Durchführung des Wettbewerbs unmöglich machen, berechtigen den Veranstalter, die Durchführung abzusagen. Alle Ansprüche seitens der Teilnehmer sind ausgeschlossen.

Es gilt deutsches Recht. Als Gerichtsstand wird, soweit zulässig, Frankfurt vereinbart.

§ 14 DATENSCHUTZ
Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm gemachten Personenangaben für die Dauer des Wettbewerbs und dessen Abwicklung vom Veranstalter oder einem vom Veranstalter beauftragten Dritten gespeichert werden dürfen.

Ebenfalls ist der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Daten an den jeweiligen Kooperationspartner des Wettbewerbs zur Gewinnabwicklung übermittelt werden dürfen und dieser sie ebenfalls zur Gewinnabwicklung speichern darf.

Es steht dem Teilnehmer jederzeit frei, per schriftlichen Widerruf gegenüber dem Veranstalter die Einwilligung in die Speicherung aufzuheben.

Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich der Veranstalter, die datenschutz- und medienrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt.

§ 15 SONSTIGES
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahme- und Durchführungsbedingungen hiervon unberührt.

Die Teilnahme- und Durchführungsbedingungen dürfen vom Veranstalter jederzeit ohne Vorankündigung und Angabe von Gründen geändert werden. Ergänzungen und Nebenabreden hinsichtlich der Bedingungen für die Gewinnabwicklung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

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